Der Anspruch der Weltläden an Fairem Handel bezieht sich auf alle, die an diesem Handel beteiligt sind:
Die Konvention der Weltläden ist das Grundsatzpapier für den Fairen Handel der Weltläden und Aktionsgruppen. Die aktuell gültige Fassung der Konvention der Weltläden wurde von der Mitgliederversammlung 2010 verabschiedet.
Fairer Handel, wie ihn die Weltläden betreiben, strebt eine gleichberechtigte Partnerschaft des Nordens mit dem Süden an. Daher wendet die Konvention sieben Grundkriterien auf alle wesentlichen Akteure im Fairen Handel an: auf ProduzentInnen, Importeure sowie Weltläden und Aktionsgruppen. Diese beziehen sich auf die Themen:
Seit 1998 ist die Anerkennung der Konvention Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Weltladen-Dachverband. Denn nur mit einer klaren Grundlage für ihre Arbeit können Weltläden und Gruppen nach außen deutlich machen, wofür sie mit ihrem Fairen Handel stehen.
Die Konvention der Weltläden bildet auch die Grundlage für die Bewertung der Importorganisationen, die der Weltladen-Dachverband seit mehreren Jahren immer wieder vornimmt und hier als "Katalog anerkannter Weltladen-Lieferanten" veröffentlicht ist.
Zu Kriterien gehört auch stets die Sicherstellung ihrer Einhaltung. Mehr Informationen über diesen Arbeitsbereich des Weltladen-Dachverbandes gibt es hier: